Stimmabgabe

Wahllokale

Die Wahllokale in den Gemeinden sind für die Stimmabgabe geöffnet:

Sonntag, 7. Februar 2021

10:30 - 12:00 Uhr

Briefwahl

Seit 2004 ist neben der persönlichen Stimmabgabe an der Urne auch die briefliche Stimmabgabe möglich
(VRG, Art. 5). Die Stimme kann vom In- oder Ausland verschickt werden.

Verwenden Sie das Fensterkuvert, mit dem Sie die Wahlunterlagen erhalten haben.

Die unterschriebene Stimmkarte gehört zusammen mit dem Stimmkuvert ins amtliche Zustellkuvert.

Das verschlossene Zustellkuvert per Post senden oder bei der Gemeinde persönlich abgeben.

Für die briefliche Stimmabgabe sind Stimmkuvert und Stimmkarte im amtlich vorgedruckten und eigens für die Landtagswahl 2021 gekennzeichneten Zustellkuvert zu verschliessen.

Die Stimmberechtigte bzw. der Stimmberechtigte bestätigt mit der Unterschrift auf der Stimmkarte, dass die Stimmabgabe ihrem bzw. seinem Willen entspricht.

Das verschlossene Zustellkuvert per Post senden oder bei der Gemeinde persönlich abgeben.

Das Zustellkuvert muss spätestens bis Freitag, 5. Februar 2021, 17:00 Uhr bei der Gemeinde eintreffen bzw. abgegeben werden.